Verwaltung und Rat

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag 8.30 – 12.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr **rathaus 160

Dienstag 8.30 – 12.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr *

Mittwoch 8.30 – 12.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr *

Donnerstag 8.30 – 12.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr *

Freitag 8.30 – 12.30 Uhr

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* Das Bürgeramt ist bis 17.00 Uhr geöffnet.

** In den Sommerferien ist das Rathaus montags bis 17.30 Uhr geöffnet.

In wichtigen Angelegenheiten oder bei zeitlichen Problemen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, außerhalb der Dienstzeit einen Termin zu vereinbaren.

In dringenden Fällen erreichen Sie den Bürgermeister privat: Bültstraße 7 Telefon 7077.

 

Rentenangelegenheiten

 

In der Rentenstelle der Gemeinde werden Leistungsanträge aufgenommen z. B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrenten, Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Halbwaisenrente, Erziehungsrente)

Weiterlesen: Rentenangelegenheiten

 

Wohngeld (Miet- u. Lastenzuschuss)

 

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet .

Wohngeld-2009

Weiterlesen: Wohngeld (Miet- u. Lastenzuschuss)

   

Das neue BAföG

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor.

Für Anträge und Information über die Zuständigkeit bei BAföG-Anträgen bitte weiterlesen.

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Weiterlesen: Das neue BAföG

   

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