Ausweise und Pässe

Ausstellung eines Kinderreisepasses

Mitzubringen ist:
1 Passbild
Gebühr: 13 €
Falls das Kind schon schreiben kann, muß es zur Antragstellung mitkommen, da es den Kinderreisepaß in diesem Fall direkt unterschreiben muß.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn dieser nicht schon abgelaufen ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre. Er gilt längstens bis zum 12. Lebensjahr.


Ausstellung eines Personalausweises

Für die Beantragung eines Personalausweises muß der Antragsteller persönlich ins Rathaus kommen. Er benötigt für die Antragstellung ein biometrisches, aktuelles Passbild.
Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Für Personen, die 24 Jahre und älter sind, kostet er 28,80 €

Die Abholung des Personalausweises nach Fertigstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier.


Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

Bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises muss grundsätzlich auch der endgültige Ausweis mit beantragt werden. Für den vorläufigen Ausweis benötigt man ebenfalls ein Paßbild. Die Gebühr beträgt 10 €. Der vorläufige Ausweis ist drei Monate gültig.


Ausstellung eines Reisepasses

Für die Ausstellung eines Reisepasses gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausstellung eines Personalausweises. Die Gebühr beträgt hier allerdings 37,50 € bzw. 59 €. In besonders eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser liegt innerhalb von 72 Stunden vor und kostet 69,50 € bei Personen unter 24 Jahren und 91,00 € bei Personen ab 24 Jahren.

 


































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