Gewerbeamt
Ihr Ansprechpartner:
Herr Roling (78 33) eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Gestattung (Schankerlaubnis)
Gestattungen
Wer anläßlich von Schützenfesten, Dorffesten oder sonstigen Veranstaltungen alkoholische Getränke außerhalb konzessionierter Räume ausschenkt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).
Die Anträge können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden. Der Antrag sollte dort spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung vorliegen.
Gaststättenerlaubnis
Gaststättenerlaubnis
Wer selbständig als Einzelunternehmer oder in Form einer juristischen Person alkoholische Getränke ausschenkt (Schankwirtschaft), muss hierfür eine Erlaubnis besitzen.
Ein Kiosk, der in Form einer Trinkhalle betrieben wird, ist ebenfalls erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden.
Gewerbemeldungen
Gewerbean-, um- und abmeldungen
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat Zugang zu gewerblicher Tätigkeit. Lediglich in Ausnahmefällen, wie z.B. bei einigen handwerklichen Tätigkeiten (Meisterbrief) oder im Gaststättenbereich (Gaststättenerlaubnis), ist die Ausübung des Gewerbes an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Auch wenn keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, muss das Gewerbe beim Ordnungsamt angezeigt werden.

