Gaststättenerlaubnis

Gaststättenerlaubnis

Wer selbständig als Einzelunternehmer oder in Form einer juristischen Person alkoholische Getränke ausschenkt (Schankwirtschaft), muss hierfür eine Erlaubnis besitzen.
Ein Kiosk, der in Form einer Trinkhalle betrieben wird, ist ebenfalls erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden.

 

Eine bestehende Gaststättenerlaubnis muss erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten genutzt werden sollen. Wechselt der Inhaber einer Gaststätte, muss der neue Inhaber für sich ebenfalls eine Gaststättenerlaubnis beantragen.

Der Antrag für die Gaststättenerlaubnis ist im Ordnungsamt erhältlich.

Auch der nur vorübergehende Betrieb eines Bierstandes ist erlaubnispflichtig (s. Gestattung).


































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