Gestattung (Schankerlaubnis)

Gestattungen

Wer anläßlich von Schützenfesten, Dorffesten oder sonstigen Veranstaltungen alkoholische Getränke außerhalb konzessionierter Räume ausschenkt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).

Die Anträge können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden. Der Antrag sollte dort spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung vorliegen.


































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