Bauen/Wohnen/Verkehr
| im Bauverwaltungsamt Herr Wiecher (Tel. 78 30) Herr Remki (Tel. 78 43) Frau Krümpel (Tel. 78 35) Frau Bouwer (Tel. 78 35) |
im Bauamt Herr Westhues (Tel. 78 40) Frau Janning (78 42) Herr Raue (78 41) |
Bauvoranfragen
Durch eine Bauvoranfrage kann entschieden werden, ob ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Es können einzelne baurechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei
Herrn Ludger Wiecher, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-30,
Zimmer-Nr. 3, Email: ludger.wiecher@wettringen.de
oder
Herrn Roman Raue, Bauamt, Tel.-Nr. 78-41,
Zimmer-Nr. 6, Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Der Bodenrichtwert ermittelt sich aus Kaufpreisen und ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch ist und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt ermittelt. Die Bodenrichtwerte von Grundstücken in Wettringen können Sie hier aufrufen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Herrn Klaus Remki, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-43,
Zimmer-Nr. 3, Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Vordrucke und Satzungen
Kanalanschlussbeiträge
Der Kanalanschlussbeitrag dient der Gemeinde Wettringen zum Ersatz ihres Investitionsaufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage.Der Kanalanschlussbeitrag der Gemeinde Wettringen beträgt z. Zt. 4,86 €/qm der Grundstücksfläche.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei
Herrn Ludger Wiecher, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-30, Zimmer-Nr. 3,
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . oder
Herrn Klaus Remki, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-43, Zimmer-Nr. 5,
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebietes. Er wird deshalb auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d.h. als Ortsrecht beschlossen. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Maßnahmen.
Weitere Beiträge...
Seite 1 von 2

