Bauen/Wohnen/Verkehr

Ihre Ansprechpartner

im Bauverwaltungsamt

Herr Wiecher (Tel. 78 30)

Herr Remki (Tel. 78 43)

Frau Krümpel (Tel. 78 35)

Frau Bouwer (Tel. 78 35)

im Bauamt

Herr Westhues (Tel. 78 40)

Frau Janning (78 42)

Herr Raue (78 41)


Bebauungspläne

Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebietes. Er wird deshalb auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d.h. als Ortsrecht beschlossen. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Maßnahmen.

Weiterlesen: Bebauungspläne

 

Flächennutzungspläne

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht als wesentliches Instrumentarium der planungsrechtlichen Steuerung die Bauleitplanung vor. Die Bauleitplanung ist als zweistufiges System ausgestaltet. Der Flächennutzungsplan gem. § 5 BauGB ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde.

Weiterlesen: Flächennutzungspläne

   

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht das Beziehen vergünstigter Wohnungen. Der Antrag kann bei der Gemeinde Wettringen gestellt werden, wenn sich die Wohnung in Wettringen befindet oder wenn ein allgemeiner WBS beantragt werden soll. Der Antrag wird dann von der Gemeinde Wettringen zum Kreis Steinfurt als Bewilligungsbehörde weitergeleitet. Der Antrag kann aber auch direkt beim Wohnungsbauförderungsamt des Kreises Steinfurt, Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg gestellt werden.

Weiterlesen: Wohnberechtigungsschein (WBS)

   

Attraktive Baugrundstücke in Wettringen

Höchst attraktive Baugrundstücke bietet die  Gemeinde Wettringen in dem Baugebiet „Bischoff“ zum Verkauf an. Sie liegen in unverbaubarer Randlage an einem Wasserlauf mitten im Grünen. Trotzdem liegt das Baugebiet zentrumsnah und bietet direkte Wegeverbindungen zum Ortskern.
Eine Luftaufnahme des Baugebietes finden Sie hier.

Die Baugrundstücke sind zwischen 500 und 650 qm groß und dienen ausschließlich der Wohnbebauung.

Weiterlesen: Attraktive Baugrundstücke in Wettringen

   

Bauanträge

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen. Es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65, 66 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Genehmigungsfreistellungsregelung (§ 67 BauO NRW) mit einem gesonderten Verfahren.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei

Herrn Ludger Wiecher, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-30, Zimmer-Nr. 3,
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

oder

Herrn Roman Raue, Bauamt, Tel.-Nr. 78-41,Zimmer-Nr. 6,
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Weitere Informationen zu Genehmigungsfreistellungen.

Antragsformulare für Bauanträge
Abbruchantrag
Bauantrag
Baubeschreibung
Entwässerungsantrag
Genehmigungsfreistellungsantrag
   

Seite 2 von 3


































© Gemeinde Wettringen 2010

Passwort vergessen?

Benutzername vergessen?