Bauanträge
In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen. Es sei denn, die Vorhaben sind ausdrücklich genehmigungsfrei (§§ 65, 66 BauO NRW) oder unterliegen der sogenannten Genehmigungsfreistellungsregelung (§ 67 BauO NRW) mit einem gesonderten Verfahren.Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei
Herrn Ludger Wiecher, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-30, Zimmer-Nr. 3,
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oder
Herrn Roman Raue, Bauamt, Tel.-Nr. 78-41,Zimmer-Nr. 6,
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Weitere Informationen zu Genehmigungsfreistellungen.
Antragsformulare für Bauanträge
Abbruchantrag
Bauantrag
Baubeschreibung
Entwässerungsantrag
Genehmigungsfreistellungsantrag

