Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht das Beziehen vergünstigter Wohnungen. Der Antrag kann bei der Gemeinde Wettringen gestellt werden, wenn sich die Wohnung in Wettringen befindet oder wenn ein allgemeiner WBS beantragt werden soll. Der Antrag wird dann von der Gemeinde Wettringen zum Kreis Steinfurt als Bewilligungsbehörde weitergeleitet. Der Antrag kann aber auch direkt beim Wohnungsbauförderungsamt des Kreises Steinfurt, Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg gestellt werden.Der Wohnberechtigungsschein ist abhängig
- vom Einkommen
- von der Zahl der Haushaltsangehörigen
Herrn Ulrich Ortmeier, Kreis Steinfurt, Wohnungsbauförderungsamt, Tel.-Nr. 05482/70-3451, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

