Bebauungspläne

Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebietes. Er wird deshalb auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und als Satzung, d.h. als Ortsrecht beschlossen. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Maßnahmen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf Teilflächen des Gemeindegebietes und ist aus dem gemeindlichen Flächennutzungsplan, der das übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung für die Kommune enthält, zu entwickeln. Der Bebauungsplan konkretisiert somit die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche in rechtsverbindlicher Weise fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen.

Bebauungspläne sind aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Daraus ergibt sich z. B. auch, daß kein rechtlicher Zwang für die Gemeinden besteht, für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Wettringen können während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der laufenden Bebauungsplanverfahren zu informieren. Die aktuellen Bebauungsplanverfahren werden unter dem Link "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sei bei

Herrn Klaus Remki, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-43, Zimmer Nr. 5, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


































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