Bauvoranfragen

Durch eine Bauvoranfrage kann entschieden werden, ob ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Es können einzelne baurechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei
Herrn Ludger Wiecher, Bauverwaltungsamt, Tel.-Nr. 78-30,
Zimmer-Nr. 3, Email:
ludger.wiecher@wettringen.de
oder
Herrn Roman Raue, Bauamt, Tel.-Nr. 78-41,
Zimmer-Nr. 6, Email:
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Antragsvordrucke für Bauvoranfragen
Bauvoranfrage
Baubeschreibung


































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