Ordnungsamt
Ihr Ansprechpartner:
Herr Roling (78 33) Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Abfallgebühren
Die Jahresgebühr für einen Vollanschluss (Restmüll, Altpapier, Grünabfälle, Bioabfälle, Sonderabfälle, Elektro- und Kühlgeräte sowie Sperrmüll) richtet sich jeweils nach der Größe des Restmüllgefäßes:
60 l Inhalt = 130 € für den Vollanschluss
Schiedsamt
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.
Verbrennen/Osterfeuer
Das Verbrennen von Gegenständen gleich welcher Art ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.
Daneben kann das Verbrennen von Gegenständen durch räumlich begrenzte Ordnungsbehördliche Verordnungen (z.B. Landschafts-/Naturschutzverordnungen) verboten sein.

