Ordnungsamt

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Herr Roling (78 33) Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

Schlagabraum darf verbrannt werden

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Schlagabraum, der bei der Pflege von Landschaftshecken im Außenbereich anfällt und nicht verwertet werden kann, darf in der Zeit vom 15. Oktober 2011 bis 15. März 2012 verbrannt werden.
Bei der Verbrennung muss sichergestellt werden, dass Gefahren oder erhebliche Belästigungen nicht auftreten. Als Mindestabstände sind einzuhalten:

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Neuer Schiedsmann

SchiedspersonenNeuer Schiedsmann für die Gemeinde Wettringen ist Michael Maibaum. Er löst Helmut Rickershenrich ab, der in unserer Gemeinde 10 Jahre als Schiedsmann tätig war und aus Altersgründen nicht wiedergewählt werden konnte. Felicita Brünen bleibt stellvertretende Schiedsfrau. Sie übt dieses Amt bereits seit 1991 aus.




Foto: MV (bearbeitet)

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Verbrennen/Osterfeuer

Das Verbrennen von Gegenständen gleich welcher Art ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.
Daneben kann das Verbrennen von Gegenständen durch räumlich begrenzte Ordnungsbehördliche Verordnungen (z.B. Landschafts-/Naturschutzverordnungen) verboten sein.

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© Gemeinde Wettringen 2011

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