Neuer Schiedsmann

SchiedspersonenNeuer Schiedsmann für die Gemeinde Wettringen ist Michael Maibaum. Er löst Helmut Rickershenrich ab, der in unserer Gemeinde 10 Jahre als Schiedsmann tätig war und aus Altersgründen nicht wiedergewählt werden konnte. Felicita Brünen bleibt stellvertretende Schiedsfrau. Sie übt dieses Amt bereits seit 1991 aus.




Foto: MV (bearbeitet)

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Bestätigung und Vereidigung erfolgt durch das Amtsgericht. Die Schiedspersonen üben ihre Tätigkeit nach dem Motto „Sich vertragen ist besser als klagen“ aus. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zum Schiedsamt:

http://www.streitschlichtung.nrw.de/streit/info.php


































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