Amt für Soziales
Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten
Ihre Ansprechpartner:
Herr Brink 02557 - 78 20 eMail: andreas.brink @ wettringen.de
Frau Bültgerds 02557 78 23 eMail: birgit.bueltgerds @ wettringen.de
Frau Hagemann 02557 78 23 eMail: petra.hagemann @ wettringen.de
Renten:
Herr Wensing 02557 - 78 21 eMail: patrick.wensing @ wettringen.de
Herr Rehers 02557 - 78 21 eMail: markus.rehers @ wettringen.de
Kindergartenbeiträge
Frau Fabry 02557 - 78 22 eMail: mechthild.fabry @ wettringen.de
Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebührenpflicht
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), 50656 Köln, beantragt werden und richtet sich nach § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Der Antragsteller hat einen entsprechenden Leistungsbescheid (z.B. ALG II, Grundsicherung, BAföG, Schwerbehindertenausweis, Hilfe zur Pflege) in Kopie beizufügen.
Schwerbehindertenrecht
Anträge auf Ausstellung und Änderung (Erhöhung des GdB) von Schwerbehinderten-Ausweisen erhalten Sie bei der Gemeinde Wettringen, Zimmer Nr. 8 (Herr Wensing).
Rentenangelegenheiten
In der Rentenstelle der Gemeinde werden Leistungsanträge aufgenommen z. B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrenten, Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Halbwaisenrente, Erziehungsrente)
Wohngeld (Miet- u. Lastenzuschuss)

Das neue BAföG
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor.
Für Anträge und Information über die Zuständigkeit bei BAföG-Anträgen bitte weiterlesen.


