Amt für Soziales

Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten

Ihre Ansprechpartner:

Herr Brink 02557 - 78 20   eMail: andreas.brink @ wettringen.de

Frau Bültgerds 02557 78 23 eMail: birgit.bueltgerds @ wettringen.de

Frau Hagemann 02557 78 23 eMail: petra.hagemann @ wettringen.de

Renten:

Herr Wensing  02557 - 78 21 eMail: patrick.wensing @ wettringen.de

Herr Rehers 02557 - 78 21 eMail: markus.rehers @ wettringen.de

Kindergartenbeiträge

Frau Fabry 02557 - 78 22 eMail: mechthild.fabry @ wettringen.de

Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebührenpflicht

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), 50656 Köln, beantragt werden und richtet sich nach § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Der Antragsteller hat einen entsprechenden Leistungsbescheid (z.B. ALG II, Grundsicherung, BAföG, Schwerbehindertenausweis, Hilfe zur Pflege) in Kopie beizufügen.

Weiterlesen: Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebührenpflicht

 

Schwerbehindertenrecht


Anträge auf Ausstellung und Änderung (Erhöhung des GdB) von Schwerbehinderten-Ausweisen erhalten Sie bei der Gemeinde Wettringen, Zimmer Nr. 8 (Herr Wensing).

Weiterlesen: Schwerbehindertenrecht

   

Rentenangelegenheiten

 

In der Rentenstelle der Gemeinde werden Leistungsanträge aufgenommen z. B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrenten, Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Halbwaisenrente, Erziehungsrente)

Weiterlesen: Rentenangelegenheiten

   

Wohngeld (Miet- u. Lastenzuschuss)

 

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet .

Wohngeld-2009

Weiterlesen: Wohngeld (Miet- u. Lastenzuschuss)

   

Das neue BAföG

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor.

Für Anträge und Information über die Zuständigkeit bei BAföG-Anträgen bitte weiterlesen.

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