Das neue BAföG
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor.
Für Anträge und Information über die Zuständigkeit bei BAföG-Anträgen bitte weiterlesen.

Beantragen können Sie die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
In der Regel ist zuständig
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für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,
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für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
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für alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
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oder holen Sie sich den Antrag auf Schüler-BAföG direkt im Rathaus der Gemeinde Wettringen, Zimmer Nr. 8, ab.
Die nachfolgenden Anträge können Sie hier direkt ausdrucken:
- BaföG - Formblatt 1 Antrag
- Anlage zum Formblatt 1 "schulischer und beruflicher Werdegang"
- Bank- und Versicherungsbescheinigung
- Formblatt 2 Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstelle, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterichtslehrgang
- Formblatt 3 Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter
- Formblatt Jahreseinkommens-Bescheinigung des Arbeitgebers
- Formblatt Mietbescheinigung
Ansprechpartner:
Patrick Wensing
Amt für Arbeit und Soziales
Zimmer: 8
Telefon: 02557 / 78-21
Fax: 02557 / 78-45
E-Mail:
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