Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebührenpflicht

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), 50656 Köln, beantragt werden und richtet sich nach § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Der Antragsteller hat einen entsprechenden Leistungsbescheid (z.B. ALG II, Grundsicherung, BAföG, Schwerbehindertenausweis, Hilfe zur Pflege) in Kopie beizufügen.

Wird der Antrag vom Antragsteller selbst zur GEZ gesendet, ist eine beglaubigte Fotokopie des Original-Leistungsbescheides mitzusenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Befreiungsantrag bei der Gemeinde Wettringen (Zimmer 8) abzugeben.

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Wettringen.


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zum Antragsvordruck.

 


Ansprechpartner:

Patrick Wensing
Amt für Arbeit und Soziales
Zimmer: 8
Telefon: 02557 / 78-21
Fax: 02557 / 78-45
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

 

 


































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