Standesamt
Frau Mechthild Fabry, Tel. 02557/7822, Zimmer-Nr. 9
Mo: 14.00 – 18.00 Uhr
Di: 14.00-16.00 Uhr
(möglichst Terminabsprache)
Sie erhalten hier Informationen über:
Anmeldung einer Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft
Namensänderung und –erklärung
Vaterschaftsanerkennung
Anlegung eines Familienbuches u.v.a.
Folgende Urkunden werden ausgestellt:
Geburtsurkunden
Abstammungsurkunden
eine erweiterte Form der Geburtsurkunde, mit zusätzl. Angaben z.B. bei einer Adoption über die leiblichen Eltern (wird bei einer Eheschließung oder in Erbangelegenheiten benötigt)
Heiratsurkunden
Die Heiratsurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, jedoch nicht, ob die Ehe noch besteht und welchen Familiennamen die Ehegatten führen
beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch
Seit 1958 wird für jede (in den alten Bundesländern) geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch wird im Regelfall beim Standesamt des Wohnsitzes geführt und laufend fortgeführt.
Sterbeurkunden
mehrsprachige internationale Urkunden
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschl., Sterbefall) geführt.
Sie erhalten die entsprechenden Urkunden bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, z.B. eine Heiratsurkunde bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind erhältlich,
bei bestehender Ehe am gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten oder –wenn ein solcher nicht besteht- am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten bzw. wenn ein solcher nie bestanden hat, beim Standesamt des Eheschließungsortes
bei durch Scheidung vor dem 1.7.1998 aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des Ehemannes zum Zeitpunkt der Scheidung
bei durch Scheidung nach dem 1.7.1998 aufgelöster Ehe am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten
bei durch Tod aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des überlebenden Ehegatten
Falls Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Frau Birgit Bültgerds, Tel. 02557/7823, Zimmer-Nr. 11
Sprechzeiten
Mo-Fr. 8.00 – 12.30 UhrMo: 14.00 – 18.00 Uhr
Di: 14.00-16.00 Uhr
(möglichst Terminabsprache)
Sie erhalten hier Informationen über:
Anmeldung einer Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft
Namensänderung und –erklärung
Vaterschaftsanerkennung
Anlegung eines Familienbuches u.v.a.
Folgende Urkunden werden ausgestellt:
Geburtsurkunden
Abstammungsurkunden
eine erweiterte Form der Geburtsurkunde, mit zusätzl. Angaben z.B. bei einer Adoption über die leiblichen Eltern (wird bei einer Eheschließung oder in Erbangelegenheiten benötigt)
Heiratsurkunden
Die Heiratsurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, jedoch nicht, ob die Ehe noch besteht und welchen Familiennamen die Ehegatten führen
beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch
Seit 1958 wird für jede (in den alten Bundesländern) geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch wird im Regelfall beim Standesamt des Wohnsitzes geführt und laufend fortgeführt.
Sterbeurkunden
mehrsprachige internationale Urkunden
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschl., Sterbefall) geführt.
Sie erhalten die entsprechenden Urkunden bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, z.B. eine Heiratsurkunde bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind erhältlich,
bei bestehender Ehe am gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten oder –wenn ein solcher nicht besteht- am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten bzw. wenn ein solcher nie bestanden hat, beim Standesamt des Eheschließungsortes
bei durch Scheidung vor dem 1.7.1998 aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des Ehemannes zum Zeitpunkt der Scheidung
bei durch Scheidung nach dem 1.7.1998 aufgelöster Ehe am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten
bei durch Tod aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des überlebenden Ehegatten
Falls Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Urkunden
Folgende Urkunden werden im Standesamt ausgestellt:
- Geburtsurkunden
- Abstammungsurkunden
eine erweiterte Form der Geburtsurkunde, mit zusätzl. Angaben z.B. bei einer Adoption über die leiblichen Eltern (wird bei einer Eheschließung oder in Erbangelegenheiten benötigt)
Abschriften aus dem Familienbuch
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind erhältlich,
bei bestehender Ehe am gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten oder –wenn ein solcher nicht besteht- am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten bzw. wenn ein solcher nie bestanden hat, beim Standesamt des Eheschließungsortes

