Neues aus dem Rathaus

Kurz und bündig das Aktuellste…

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 6. Februar 2023

Bebauungsplan Nr. 11 „Hüntemann“
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 „Hüntemann“im vereinfachten Verfahren zu ändern. Dabei geht es um die Begrenzung von Wohnraum oberhalb des zweiten Geschosses, damit der Gebietscharakter erhalten bleibt. Auf den amtlichen Hinweis wird verwiesen.

Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 11 „Hüntemann“
Der Gemeinderat hat die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 „Hüntemann“ beschlossen. Damit soll bis zur Rechtskraft der Änderung des Bebauungsplanes (siehe Punkt 1) vorsorglich ausgeschlossen werden, dass ein Bauvorhaben entgegen der geplanten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanesgenehmigtwird. Auf den amtlichen Hinweis wird verwiesen. 

PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden
Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine PV-Anlage für das Rathaus mit einer Leistung von 26,64 kWp und einer Speichertechnik von 48 kWh zu installieren. Diese Anlage wird aus der sog. Billigkeitsrichtlinie des Landes und mit zusätzlichenZuschussmitteln des Landes gefördert. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 102.000 €, die kommunalen Eigenmittel betragen unter Berücksichtigung der Förderung rd. 24.000 €. Zu berücksichtigen ist, dass für die PV-Anlage in diesem Jahr die Umsatzsteuer nicht zu zahlen ist.

Für die Bürgerhalle sprach sich die Mehrheit des Rates dafür aus, eine PV-Anlage unter Ausnutzung und im Rahmen der vorhandenen Eigenmittel (Haushaltsmittel), zu installieren, sodass eine PV-Generatorleistung mit 24 kWpsowie ein Speicher vorgesehen sind.

Mit diesen Maßnahmen setzt die Gemeinde nach und nach die PV-Anlagen-Installation auf öffentlichen Gebäuden fort.

Neugestaltung des Kirchvorplatzes
Der Gemeinderat hat den vorliegenden Planungsentwurf anerkannt und die Verwaltung beauftragt, die Planungen auf der dargestellten Grundlage weiterzuentwickeln. Zudem ist für die umzusetzende Maßnahme ein entsprechender Förderantrag zu stellen, sobald die Beteiligten (kath. Kirchengemeinde und politische Gemeinde) der Planung abschließend zugestimmt haben. Eine Finanzierungsregelung ist mit der kath. Kirchengemeinde zu treffen.

Der zu planende Bereich umfasst sowohl Flächen der kath. Kirchengemeinde als auch der politischen Gemeinde. Im Rahmen der Vorberatungen sind Hinweise zur Optimierung der Planungen eingegangen, die in Abstimmung mit der Kirchengemeinde weiter voranzutreiben sind. Die Planungen werden in den weiteren Beratungen verfeinert. Auch die Fördermöglichkeit ist mit dem Land (Bezirksregierung) zu erörtern.

Straßenendausbau Baugebiet „Kerneburg“
- Straßenausbauplanung; Festlegung des Oberflächenmaterials

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Straßenendausbau in kompletter Pflasterbauweise erfolgen soll. Die bereits im Jahre 2018 festgelegte Straßenendausbauplanung umfasste den Ausbau der Fahrbahn in bituminöser Form. Angesichts der Kostenermittlung, die Pflasterbauweise ist gegenüber der bituminösen Oberfläche derzeit um 40.000 € günstiger, hat sich der Rat für diese Ausbauweise ausgesprochen. Auch die Anlieger favorisieren die Pflasterbauweise. Die Verwaltung wird zudem mit dem Ing.-Büro Gespräche führen, ob auf der Grundlage der Ausbauplanung weitere Kosteneinsparungen möglich sind.

Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Wettringen“ aus Anlass der - Gewerbeschau
- Antrag der Wettringer Werbegemeinschaft

Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das Anhörungsverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Wettringen“ durchzuführen.
Die Wettringer Werbegemeinschaft hatte beantragt, die Verkaufsstellen im Gewerbegebiet aus Anlass der 6. Wettringer Gewerbeschau, die am 16. April 2023 stattfindet, öffnen zu dürfen. Die Gewerbeschau findet im Abstand von fünf Jahren statt. Vor Erlass der entsprechenden Verordnung sind die Gewerkschaften, Kirchen sowie die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände anzuhören.

Einrichtung eines Klimafonds – Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
- Kommunales Beteiligungsinstrument an Wind- und PV-Projekten

Das sogenannte Osterpaket der Bundesregierung ermöglicht eine freiwillige Zahlungder Betreiber von Windenergieanlagen an die Gemeinden. Den Windparkbetreibern ist es erlaubt, einen freiwilligen Betrag, höchstens aber 0,2 ct/kWh, für die tatsächlich eingespeisten Strommengen an die Gemeinde zu zahlen. Dieses gilt für Anlagen, deren installierte Leistung mindestens 1.000 Kilowatt betragen und die sich in der Gemeinde, hier Wettringen, bzw. mit einem Abstand von 2.500 m zur Gemeindegrenze befinden. Die gezahlten Erträge können bei EEG-geförderten Anlagen vom Netzbetreiber erstattet werden. Von den insgesamt 19 Windkraftanlagen im Gemeindegebiet haben 14 eine Leistung von über 1.000 Kilowatt. In den Nachbarkommunen befinden sich noch einmal rd. 28 Anlagen mit einem Abstand von unter 2.500 m zur Gemeindegrenze.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat in Bezug auf den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, dass die Verwaltung den Austausch mit den Anlagenbetreibern in diesem Sinne sucht. Ferner hat die Verwaltung mit den Nachbargemeinden Verbindung aufzunehmen, in denen Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 1.000 Kilowatt in einem Abstand von unter 2.500 m zur Gemeindegrenze stehen.

Nach Abschluss dieser vorzunehmenden Abstimmungen werden die Gremien der Gemeinde über die Gesprächsergebnisse informiert. Sofern es zu Zahlungen kommen sollte, wird sich die Gemeinde damit befassen, ob die Mittel für bestimmte Maßnahmen genutzt werden.

Mitteilungen:

Glasfaser
In einem ersten Schritt konnten im Außenbereich der Gemeinde bereits rd. 610 Adressen mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Die bislang unberücksichtigt gebliebenen Adressen können nun auf der Grundlage eines Förderprogramms des Bundes auch entsprechend versorgt werden. Über 110 Adressen, die seinerzeit aufgrund der Förderbedingungen nicht angeschlossen werden konnten, können nun ebenfalls mit Glasfaser versorgt werden.In einigen Wochen werden diese Haushalte schriftlich informiert, spätestens im kommenden Jahr soll die Maßnahme abgeschlossen werden. Die Kosten für die noch zu versorgenden Adressen belaufen sich auf rd. 670.000 €, davon hat die Gemeinde einen Anteil von 10 % zu tragen. Nach Abschluss dieser Maßnahme ist im Gemeindegebiet eine flächendeckende Glasfaserversorgung gegeben.

 Co2-Messgeräte für Schulen und Kindergärten
Aufgrund eines Förderprogramm des Landes stehen der Gemeinde für die Beschaffung von entsprechenden Messgeräten Fördermittel zur Verfügung. Bislang konnten 63 Co2-Messgeräte für die hiesigen Schulen und Kindertageseinrichtungen angeschafft werden.

 Kindertageseinrichtungen – Anmeldungen
Nach Mitteilung des Kreisjugendamtes erhalten alle Kinder, die für einen KiTa-Platz angemeldet wurden, einen Platz in einer hiesigen Einrichtung. Damit werden mit Beginn des neuen Kindergartenjahres rd. 430 Kinder einen KiTa-Platz haben. Die DRK-Einrichtung im Bereich der ehemaligen Umspannstation, die als provisorische Zwei-Gruppen-Anlage derzeit vorhanden ist, ist um eine weitere Gruppe auf eine Drei-Gruppen-Anlage zu erweitern. Im dortigen Bereich werden demnächst die Planungen für den Bau einer DRK-KiTa anlaufen, damit möglichst zum Kindergartenjahr 2024/25 das Provisorium mit den Raummodulen abgeschlossen werden kann. Die CJD-Einrichtung, die derzeit als Zwei-Gruppen-Anlageim Sportzentrum eingerichtet ist, wird zum neuen Kita-Jahr in der neuen Einrichtung im Andorf 3-gruppig starten.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 6. Februar 2023

Auftragsvergabe – PV-Anlage für die Kindertagesstätte Andorf 1
Den Auftrag für die PV-Anlage für die CJD-Kindertagesstätte Andorf 1 erhält die Firma Hopster&Lambers, Rheine.

 

Herzliche Grüße und allen ein schönes Wochenende!

Berthold Bültgerds

Bürgermeister

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