Corona-Krise:
Aufgrund der Entwicklungen weitere
aktuelle Hinweise:
1.
Rathaus
Wie
bereits berichtet, muss leider der Zugang zum Rathaus eingeschränkt werden.
Die Gemeindeverwaltung wird ab Dienstag, 17. März 2020, nur noch begrenzt für
den Publikumsverkehr erreichbar sein.
Diese Maßnahme ist erforderlich, um das Infektionsrisiko durch den Corona-Virus
sowohl für die Besucher/innen als auch für die Mitarbeiter/innen zu minimieren.
Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anfragen und Anliegen weiter zu
bearbeiten.
Kontaktmöglichkeiten mit den direkten Durchwahlnummern oder E-Mail-Adressen sind
der Homepage unter www.wettringen.de zu
entnehmen.
Ansonsten sind die Ämter wie folgt erreichbar:
Bürgeramt: 02557-7818
Ordnungsamt 02557-7833
Bauamt/-Bauververwaltungsamt 02557-7840
Sozialamt 02557-7821
Hauptamt/Kämmerei 02557-7812
Für diese vorübergehende Einschränkung wird um Verständnis gebeten. Sie trägt
dazu bei, die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Haben Sie auch Verständnis,
wenn einige Anliegen nicht sofort bearbeitet werden können.
2.
Bürgerbus
Ohne/Wettringen
Der Bürgerbusverkehr ist eingestellt. Der Betreiber hat den Bürgerbusverein
angehalten, die Fahrten nicht mehr durchzuführen. Sobald diese wieder
stattfinden, erfolgen weitere Informationen.
3.
Allgemeinverfügung
„Veranstaltungen etc.“
Entsprechend der heute zugegangenen Weisung des NRW Gesundheitsministeriums,
der Empfehlung des Krisenstabes des Kreises Steinfurt sowie in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen wurde heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Vor dem
Hintergrund weiter steigender Infektionszahlen ist es erforderlich, weitere
kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen. Diese dienen der Verhütung der
Weiterverbreitung der Virus-Infektion. Dazu gehört die Schließung und
Einstellung von Einrichtungen und Angeboten, wie z.B. Schankwirtschaften oder
auch Fitness-Studios. Die Verfügung regelt auch die Zusammenkünfte in
Sportvereinen pp.. Es wurde bereits vor wenigen Tagen von der Gemeinde
festgelegt, dass die Sportstätten geschlossen wurden.
Speisewirtschaften können derzeit unter bestimmten Voraussetzungen, sofern
diese sichergestellt werden, den Betrieb aufrecht erhalten.
4.
Standesamt
Standesamtliche
Trauungen werden, falls gewünscht, wie geplant, durchgeführt. Es wird jedoch um
Verständnis gebeten, dass sich Hochzeitsgesellschaften nur mit wenigen Personen
im Trauzimmer aufhalten können; die
Teilnehmer werden auf das Brautpaar, die Trauzeugen und Familienangehörige (4
Personen) reduziert. Vor dem Gebäude ist eine Besucherschar nicht erlaubt.
5. Schulbusverkehre (ÖPNV)
Die
Schulbusverkehre auf den Linien 275 und 276 werden bis zum 19.04. eingestellt.
6. Unterstützung
Die
Kirchengemeinden und die pol. Gemeinde werden einen Service für Bürger
anbieten, die in häuslicher Quarantäne sind oder Unterstützung in der akt.
Situation benötigen, da nachbarschaftliche oder familiäre Hilfe nicht möglich
ist. In Kürze erfolgen hierzu Info.
B.
Bültgerds
Bürgermeister