Bund und
Länder haben beschlossen, den Betrieb in den Kindertagesstätten bis zum
31.01.2021 einzuschränken und ebenfalls bis zum Ende des Monats in den Schulen
keinen Präsenzunterricht durchzuführen.
Daher werden
die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Januar erlassen.
Voraussichtlich erfolgt dieses auch für die Betreuung in der Offenen
Ganztagsschule (OGS). Der Erlass der OGS-Beiträge bedarf der Zustimmung des
Gemeinderates.
Somit werden
die Beiträge für den Monat Januar durch die Gemeindekasse zunächst nicht eingezogen.
Für die
Erziehungsberechtigten, die eine Betreuung selbst nicht sicherstellen oder
organisieren können, gibt es in den jeweiligen Einrichtungen die Möglichkeit
einer "Notbetreuung". Jedoch appellierte NRW-Familienminister Joachim
Stamp an die Eltern, Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, soweit
dies wirklich unbedingt erforderlich ist.