Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von
Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und
Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .
Leistungsberechtigte müssen der Gemeinde Wettringen zugewiesen sein und sich hier aufhalten.
Es werden Anträge entgegen genommen und Leistungen bewilligt.
Weitere Hilfeangebote wie gebrauchte Kleidung, Möbel usw. und Informationen über die Wettringer Kleiderkammer erhalten Sie bei unserer Flüchtlingskoordinatorin Frau Goltsch - Tel. 02557 7824.