Bundestagswahl 2021

Wahlberechtigt sind alle Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland lebt. Alle 6.500 Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 5. September eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Im Obergeschoss des Rathauses ist ab Montag, 23. August, ein Briefwahlbüro eingerichtet, das zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet ist:

montags:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
dienstags bis donnerstags:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereits eine einfache Vollmachtserklärung vorbereitet. Sofern noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt kann auch nach Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.

Der Besuch bzw. die Stimmabgabe im Wahlbüro erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen.

Um das Wahlscheinantragsverfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, über den Online-Wahlscheinantrag unkompliziert die Briefwahlunterlagen anzufordern und zu Hause auszufüllen.

Die letzte Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Freitag vor der Bundestagswahl, 24. September 2021, bis 18:00 Uhr. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ausgegeben werden.


ANSPRECHPARTNER

Irgmard Kockmann, Tel.: 02557 / 7827

Frederik Brünen, Tel.: 02557 / 7813


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