Landtagswahl 2022

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,

2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist, und

3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. April 2022, in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist

wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Im Obergeschoss des Rathauses ist ab Dienstag, 19. April, ein Briefwahlbüro eingerichtet, das zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet ist:

montags:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dienstags bis donnerstags:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereits eine einfache Vollmachtserklärung vorbereitet. Sofern noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt kann auch nach Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.

Der Besuch bzw. die Stimmabgabe im Wahlbüro erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen.

Um das Wahlscheinantragsverfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, über den Online-Wahlscheinantrag unkompliziert die Briefwahlunterlagen anzufordern und zu Hause auszufüllen.

Die letzte Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Freitag vor der Landtagswahl, 13. Mai 2022, bis 18:00 Uhr. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ausgegeben werden.




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