Fischereischein

Fischereischein

Um angeln zu dürfen, benötigen Sie einen Fischereischein.

Es wird unterschieden zwischen Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeinen. Beantragen können Sie ihn beim Bürgeramt, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Wettringen gemeldet sind.

Jugendfischereischein (rot):

Den Jugendfischereischein kann jede Person zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr beantragen. Es muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Der Inhaber des Jugendfischereischeines (roter Schein) ist berechtigt, in Begleitung eines Fischereischeininhabers (blauer Schein) zu angeln. Bei Erstbeantragung des Jugendfischereischeines ist ein Passbild erforderlich. Der Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig.

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein (blau):

Um den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein (blau) zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Vollendung des 14. Lebensjahres

- Hauptwohnsitz in Wettringen

- Vorlage der Prüfbescheinigung über die Fischereiprüfung

- aktuelles Passbild (bei erstmaliger Beantragung oder wenn keine Verlängerung im Schein mehr möglich ist)

Die Ausbildung für die Fischereiprüfung erfolgt i. d. R. bei der Volkshochschule (VHS). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programmheft der VHS.

Die Fischereischeine sind immer bis zum 31.12. eines Jahres gültig und können entsprechend verlängert werden.

Informationen zum Angeln in Vereinsgewässern des ASV Posenkieker in Wettringen erhalten Sie beim Vereinsvorsitzenden Wilhelm Laubuhr, Tel.-Nr. 0170-5201047.

Gebühren:

Jugendfischereischein:                 8,00 €

Jahresfischereischein:                16,00 €

Fünfjahresfischereischein:         48,00 €



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