Bürgerservice

Um Wartezeiten und Besucheransammlungen zu vermeiden ist es sinnvoll, einen Termin zu vereinbaren.



Änderung bei der An- und Ummeldung des Wohnsitzes

Ab dem 1. November 2015 muss, wer in eine Wohnung einzieht, bei der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Dies geht aus dem neuen Bundesmeldegesetz hervor. Durch dieses Verfahren, das es im Übrigen schon einmal gab und zwischenzeitlich abgeschafft wurde, will der Gesetzgeber verhindern, dass sogenannte Scheinwohnsitze begründet werden.


Reisepass und Ausweis noch gültig?

Ein Blick in den Reisepass kann nicht schaden, wenn man ins Ausland reisen möchte. Für den Fall, dass der Pass bald abläuft, ist es ratsam, möglichst schnell einen neuen zu beantragen. Viele Länder erlauben die Einreise nur dann, wenn der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Wer einen Reisepass beantragt, muss damit rechnen, dass die Bundesdruckerei in Berlin ca. sechs Wochen zur Anfertigung und Übersendung des Dokuments benötigt. In der Hauptreisezeit im Sommer ist davon auszugehen, dass sich die Zeit für die Ausstellung noch einmal verlängert. In dringenden Fällen ist es zwar möglich, einen Expresspass zu beantragen, dessen Ausstellung nur wenige Tage dauert, dies ist aber mit Mehrkosten verbunden. Zu den Staaten, in denen die Einreise nur mit Reisepass erlaubt ist, gehören viele osteuropäische, afrikanische und asiatische Länder, aber auch die USA, die Dominikanische Republik oder Brasilien. Auch für Kinder ist ein Lichtbild im Pass vorgeschrieben. Ob für die Reise in ein bestimmtes Land ein Reisepass erforderlich ist, kann beim Buchen der Reise im Reisebüro erfragt werden. Informationen hierzu sind auch der Homepage des Auswärtigen Amtes (s. u.) zu entnehmen.
Für Urlaubsreisen in die meisten europäischen Länder reicht der Personalausweis aus. Auch hier sollte der Reisewillige frühzeitig nachsehen, wann sein Personalausweis ungültig wird. Ähnlich wie bei den Reisepässen muss man für die Ausstellung eines Personalausweises ca. drei Wochen rechnen. In der Hauptreisezeit verlängert sich die Wartezeit auch hier. Eine Verlängerung von bereits ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen ist nicht möglich.
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr muss für eine Auslandsreise, je nach Reiseziel, ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Jüngere Kinder benötigen für die Auslandsreise einen Kinderreisepass.


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