Allgemeine Bauverwaltung
Planen & Bauen (Für Bauherren & Architekten)
Bauanträge & Genehmigungsverfahren
In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen. Grundsätzlich kann davon auszugehen, dass der Neubau, Umbau und Anbau, die Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bzw. Abbruchgenehmigung bedürfen.
Ausnahmen bestehen nur, wenn Vorhaben ausdrücklich genehmigungsfrei sind (§ 62 BauO NRW) oder der sogenannten Genehmigungsfreistellungsregelung (§ 63 BauO NRW) in einem gesonderten Verfahren unterliegen.
Wichtiger Hinweis zur Einreichung:
Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) sind ausschließlich digital per E-Mail an die Adresse bauen@wettringen.de einzureichen. Bitte sehen Sie von einer postalischen Einsendung ab.- Genehmigungsfreistellung - Vorlage bei der Gemeinde
- Entwässerungsantrag - Vorlage bei der Gemeinde
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid oder Referenzgebäude - einfaches Genehmigungsverfahren
- Antrag auf Abweichung oder Ausnahme oder Befreiung
- Baubeschreibung - Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid
- Bautätigkeitsstatistik
- Beseitigung (Abbruch) von Anlagen - Anzeige
- Einmessungsauftrag Gebäudeeinmessung
- Merkblatt zur gesetzlichen Einmessungspflicht
Bauvoranfragen
Durch eine Bauvoranfrage kann vorab rechtsverbindlich entschieden werden, ob ein geplantes Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Sie dient dazu, einzelne baurechtliche Kernfragen frühzeitig und sicher zu klären, über die ansonsten erst im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren entschieden würde. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich insbesondere vor dem Kauf eines Grundstücks oder bei komplexen Bauprojekten
Baurecht & Ortsplanung (Geodaten & Satzungen)
Bebauungspläne & Flächennutzungsplan:
Die rechtsverbindlichen Satzungen, alle interaktiven Karten des Gemeindesgebiets sowie aktuelle Verfahren zur Behörden- und Bürgerbeteiligung finden Sie auf unserer spezialisierten Hauptseite:
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert pro Quadratmeter Grundstücksfläche für ein bestimmtes Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Werteverhältnissen. Er ermittelt sich aus tatsächlichen erzielten Kaufpreisen und bezieht sich auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind.
Die Ermittlung der Werte erfolgt eigenständig durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Kreis SteinfurtGrundstücke & Erschließung (Infrastruktur)
Wohnbaugrundstücke (Bewerbungsverfahren)
Sie interessieren sich für einen Bauplatz in der Gemeinde Wettringen?
Alle aktuellen Informationen zu neuen Baugebieten, den Vergabekriterien und dem offiziellen Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer eigenen Infoseite:Kanalanschlussbeiträge
Der Kanalanschlussbeitrag dient der Gemeinde Wettringen zum Ersatz ihres Investitionsaufwanden für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage
- Aktueller Beitragssatz: Der Kanalanschlussbeitrag der Gemeinde Wettringen beträgt zurzeit 11,45 € pro m² der Grundstückfläche
- Rechtliche Grundlage: Die genauen Berechnungs- und Veranlagungsmaßstäbe entnehmen Sie bitte der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde.
Kleinkläranlagen (Abfuhr)Für Grundstücke, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, ist eine ordnungsgemäße Entsorgung über Kleinkläranlagen sicherzustellen.
Die regelmäßige Ausfuhr und Entschlammung von Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet wird im Auftrag der Gemeinde Wettringen durch ein externes Fachunternehmen durchgeführt:- Zuständiges Unternehmen: Fa. Heinrich Garvert GmbH, Garvertsweg 2, 46325 Borken
- Hinweis: Bei Fragen zu den Abfuhrterminen oder zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Bauamt
Wohnen & Soziales
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die rechtliche Voraussetzung, um eine öffentlich geförderte und damit preigünstigere Wohnung ("Sozialwohnung") beziehen zu können.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf einen WBS besteht, ist maßgeblich abhängig von:- dem jährlichen Gesamteinkommen des Haushalt,
- der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Familiengröße).
WBS direkt online beantragen:
Sie können Ihren Wohnberechtigungsschein ab sofort schnell und unkompliziert digital beantragem. Nutzen Sie dafür einfach den folgenden Link:
Alternative Einreichung (Papierform):
Sollten Sie den Antrag lieber in Papierform ausfüllen wollen, stehen Ihnen zwei Wege offen:
- Über die Gemeinde Wettringen: Wenn sich die gewünschte Wohnung in Wettringen befindet oder ein allgemeiner WBS beantragt werden soll, können Sie den Antrag bei uns im Rathaus einreichen. Wir prüfen die Unterlagen kurz vor und leiten sie an den Kreis Steinfurt als zuständige Bewilligungsbehörde weiter.
- Direkt beim Kreis Steinfurt: Sie können den Antrag auch direkt an die zuständige Dienststelle senden:
Kreis Steinfurt, Wohnungsbauförderungsamt, Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg
