Wohngeld

wOHNGELD (MIet-/Lastenzuschuss)


Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringes Einkommen hat. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Das Wohngeld. Es wird als Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum gewährt.

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet .

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Verfahrensablauf

Antragsverfahren:
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Antragsunterlagen erhalten Sie im Sozialamt der Gemeinde Wettringen zu den erweiterten Öffnungszeiten. Dort können Sie auch den ausgefüllten Antrag wieder einreichen.

Hier kommen Sie auf die Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr zu weiteren Informationen zum Thema Wohngeld.


Hier stehen Ihnen u. a. Formulare für Wohngeldanträge zur Verfügung, die Sie direkt am PC ausfüllen können. Ferner finden Sie dort auch einen Link zum Wohngeldrechner, d. h. Sie können vorab Ihren evtl. Wohngeldanspruch berechnen lassen.

Ferner besteht die Möglichkeit die erforderlichen Anträge direkt online zu stellen.

Wohngeld online beantragen

Voraussetzungen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja in welcher Höhe - das hängt in der Regel von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung


Empfänger bestimmter Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Höhe der Miete oder Belastung

Sollten Sie noch Fragen haben, erteilen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen gerne weitere Auskünfte.

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