Hilfen für Geflüchtete

Hilfen für Geflüchtete

Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen
sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .

Leistungsberechtigte müssen der Gemeinde Wettringen zugewiesen sein und sich hier aufhalten.

Es werden Anträge entgegen genommen und Leistungen bewilligt.

Weitere Hilfeangebote wie gebrauchte Kleidung, Möbel usw. und Informationen über die Wettringer Kleiderkammer erhalten Sie bei unserer Flüchtlingskoordinatorin Frau Goltsch (Tel. 02557 78-66).

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