Meldeangelegenheiten

Abmeldung einer Wohnung

Die Abmeldung einer Wohnung muss nur erfolgen, wenn Sie innerhalb von Deutschland keine neue Wohnung beziehen.

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor Wegzug vorgenommen werden.

Wenn Sie innerhalb von Deutschland eine neue Wohnung beziehen, brauchen Sie sich nur bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

Gebühren:
kostenlos


Anmeldung einer Wohnung

Sie sind nach Wettringen gezogen oder innerhalb von Wettringen umgezogen, oder Sie möchten eine Nebenwohnung anmelden?

1. Alleinige Wohnung
Haben Sie nur eine Wohnung in Deutschland? So handelt es sich um eine alleinige Wohnung. Die alleinige Wohnung und die Hauptwohnung sind in ihrer rechtlichen Bedeutung identisch.

2) Hauptwohnung/Nebenwohnung
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland? So ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Alle weiteren inländischen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Einzug vorzunehmen. Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggfls. Ihren Reisepass sowie die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.

Gebühren:
kostenlos


Meldebescheinigung:

Hier handelt es sich um eine Bescheinigung über Ihren Wohnsitz.

Für die Beantragung bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit.

Meldebescheinigung erweitert:

Hier handelt es sich um eine Bescheinigung über Ihren Familienstand und Wohnsitz.

Für die Beantragung bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit.

Gebühren:

je 9,00 €

 

Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Jeder kann Auskunft aus dem Melderegister über eine genau bestimmte Person erhalten und zwar über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad. Sofern die Person verstorben ist, darf auch diese Tatsache mitgeteilt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke benötigt werden, ist dieses anzugeben.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der schriftlichen Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Die Auskunft verlangende Person oder Stelle muss erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, die betreffende Person hat der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt.

Gebühren:
11,00 € per Vorabüberweisung oder per Scheck

Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, darf über einzelne bestimmte Personen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Die Auskunft kann zusätzliche Informationen enthalten, wie frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Sterbedatum und Sterbeort.

Im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Gebühren:
15,00 €, bei Auskunft aus Altdatei 30 € per Vorabüberweisung oder per Scheck


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