Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder unter 12 Jahren in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Verschiedene Staaten (z. B. USA) erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. In diesen Fällen kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden. Vor jeder Auslandsreise sollte man sich daher erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat dieses Dokument anerkennt, z. B. in einem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Antragstellung:
Ein Kinderreisepass kann für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt werden und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein biometrisches Lichtbild enthalten. Hierzu ist die aktuelle Fotomustertafel zu beachten. Diese finden Sie im Internet unter Fotomustertafel
Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses ist beim Bürgeramt von beiden Elternteilen zu stellen. Hierzu müssen beide Elternteile mit gültigen Ausweisdokumenten im Bürgeramt vorsprechen. Sollte ein Elternteil nicht in Wettringen wohnen, so klären Sie bitte die weitere Vorgehensweise persönlich oder telefonisch im Bürgeramt.
Falls das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dieses durch eine entsprechende amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden, z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung. Jedes Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes erforderlich.
Gültigkeitsdauer:
Kinderreisepässe und deren Verlängerungen können nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Eine Verlängerung für ein weiteres Jahr ist nur dann möglich, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist.
Bearbeitungsdauer:
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen.
Gebühren:
o Kinderreisepass 13,00 €
o Verlängerung oder Aktualisierung: 6,00 €
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:
· Aktuelles biometrisches Passbild des Kindes (siehe Fotomustertafel)
· ggf. bereits vorhandenes Ausweisdokument des Kindes bzw. Geburtsurkunde des Kindes
· Ausweisdokument der gesetzlichen Vertreter
· bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes (Familiengericht)
· entsprechende Gebühr (siehe oben)