Reisepass

Reisepass

Verschiedene Staaten (z. B. USA) erkennen den Personalausweis nicht oder nur eingeschränkt an. In diesen Fällen benötigen Sie einen elektronischen Reisepass (e-Reisepass). Vor jeder Auslandsreise sollte man sich daher erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat dieses Dokument anerkennt, z. B. in einem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Für Vielreisende gibt es den Reisepass mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten (zusätzliche Gebühr siehe unten)

Express-Reisepass:
Sollte eine Reise kurzfristig angetreten werden müssen, besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei innerhalb von 3 Werktagen geliefert.

Antragstellung:

Der Antragsteller muss unabhängig vom Alter persönlich erscheinen. Eine Vertretung mit Vollmacht ist wegen der zu leistenden Unterschrift, der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Feststellung der Identität nicht möglich.

Der Reisepassantrag ist beim Bürgeramt zu stellen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile dem Antrag zustimmen. Hierzu müssen beide Elternteile mit gültigen Ausweisdokumenten persönlich im Bürgeramt vorsprechen.

Sollte ein Elternteil nicht in Wettringen wohnen, klären Sie bitte die weitere Vorgehensweise telefonisch oder persönlich im Bürgeramt. Falls das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dieses durch eine entsprechende amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden, z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung.

Jedes Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.

Für die Erstellung des Reisepasses ist die Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr Pflicht. Ab dem 10. Lebensjahr ist auch eine Unterschrift des Antragstellers erforderlich.

Gültigkeitsdauer:

o    6 Jahre für Personen unter 24 Jahre.

o  10 Jahre für Personen über 24 Jahre.

Bearbeitungsdauer:

Es kann bis zu 7 Wochen dauern, bis sie ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können, 

Ausnahme: Express-Reisepass.

Gebühren:

·  e-Reisepass                 für Personen unter 24 Jahre mit 32 Seiten =  37,50 €

·  e-Reisepass                 für Personen unter 24 Jahre mit 48 Seiten =  59,50 €

·  e-Express-Reisepass für Personen unter 24 Jahre mit 32 Seiten =  69,50 €

·  e-Express-Reisepass für Personen unter 24 Jahre mit 48 Seiten =  91,50 €

·  e-Reisepass               für Personen über 24 Jahre mit 32 Seiten =      70,00 €

·  e-Reisepass               für Personen über 24 Jahre mit 48 Seiten =      92,00 €

·  e-Express-Reisepass für Personen über 24 Jahre mit 32 Seiten =   102,00 €

·  e-Express-Reisepass für Personen über 24 Jahre mit 48 Seiten =  124,00 €

 

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzubringen:

·  Aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel)

·  bereits vorhandenes Ausweisdokument oder Geburtsurkunde

·  entsprechende Gebühr (siehe oben)

Abholung des Reisepasses:

Nach 4 - 5 Wochen (bei Express-Reisepass nach 3 Werktagen) liegt der Reisepass bei der Gemeinde Wettringen zur Abholung bereit. Sie erhalten keine extra Benachrichtigung. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren darf der Reisepass nur an einen gesetztlichen Vertreter ausgegeben werden. Bei der Abholung ist der alte Reisepass mitzubringen. Wenn es noch keinen Reisepass gab bitte den Personalausweis mitbringen.

Wenn Sie Ihren Reisepass nicht selber im Rathaus abholen können: Abholvollmacht


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