Arbeitslosengeld II (SGB II)

Arbeitslosengeld II (SGB II)

Der Kreis Steinfurt ist eine von bundesweit 108 Kommunen, denen die Betreuung und Vermittlung der Empfänger/innen des sogenannten Arbeitslosengeldes II übertragen worden ist. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Seit dem Jahr 2005 ist der Kreis Steinfurt zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, sog. Hartz IV) und geht seinen eigenständigen Weg in der Arbeitsmarktpolitik als sog. Optionskommune.

Ziel ist neben der Sicherung des Lebensunterhalts in erster Linie, arbeitslose Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln – damit sie auf eigenen Füßen stehen und die Existenz ihrer Familien sichern können. Langfristige Perspektiven für Langzeitarbeitslose zu schaffen ist gleichzeitig ein Beitrag dazu, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu unterstützen.

Die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II übernimmt die Gemeinde Wettringen, die Beratung und Vermittlung in Arbeit die jobcenter Kreis Steinfurt AöR (vormals GAB).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des jobcenters Kreis Steinfurt.

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