Namenserklärungen

Namenserklärungen

Es ist in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich seinen Namen zu ändern. Hierzu müssen wichtige Gründe vorliegen. Es gibt aber verschiedene Situationen im Leben, in denen es möglich ist, Änderungen an seinem Namen vorzunehmen. Zur Änderung seines Namens muss im Standesamt eine Erklärung abgegeben werden, die beurkundet wird. 

Folgende Erklärungen sind möglich:

  • die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • das Voranstellung oder Anfügung eines Begleitnamens zum Ehenamen
  • die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe
  • Erstreckung der Namensänderung der Eltern auf den Namen des Kindes (z.B. nach einer Scheidung)
  • Angleichung von Familien- u. Vornamen
  • Anpassung des Geburtsnamens durch ein volljähriges Kind (z.B.  Verkürzung bei bestehenden Doppelnamen)
  • und andere

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es allen Ehepaaren, die vor dem 01.05.2025 geheiratet haben, möglich, nachträglich einen Doppelnamen zu bestimmen bzw. ihren Ehenamen zu widerrufen.

Hat eine Person nach ausländischem Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht (weil sie z.B. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat), so können Änderungen am Namen vorgenommen werden.

Wenn Sie bei uns im Rathaus eine Namenserklärung abgeben möchten, machen Sie bitte vorab einen Termin mit uns aus. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen. 

Für die Beurkundung einer Namenserklärung fallen Gebühren an.

Bei Fragen zu weiteren möglichen Namensänderungen, insbesondere zu den Änderungen ab dem 01.05.2025, kontaktieren Sie uns gerne.

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