Hier finden Sie Informationen zur anstehenden Kommunalwahl:
Bei den Kommunalwahlen werden gewählt:
- Kreistag
- Landrat/rätin
- Gemeinderat
- Bürgermeister/in
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wo wird gewählt?
Die Gemeinde Wettringen ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt. Ihr Wahllokal können Sie auf der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Diese oder ein gültiges Ausweispapier ist für die Zulassung zur Stimmabgabe am Wahlsonntag mitzubringen.
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters
- Wahlbekanntmachung
- Öffnungszeiten Briefwahl
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Bekanntmachung der Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger
- Bekanntmachung über die Bildung der Wahlbezirke der Gemeinde Wettringen