Sonntag, 14. September 2025: Kommunalwahl

  - Gute Beteiligung an der Briefwahl

- Briefwahlantrag weiterhin auch über Online-Formular möglich! -


Erfreulich ist die bisherige Beteiligung an der Briefwahl. Bislang haben rd. 1.100 Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. Das sind rd. 16,7 % der insgesamt ca. 6.600 Wahlberechtigten.

Das Wahlamt empfiehlt allen, die am Wahltag verhindert sind, oder nicht im Wahllokal wählen möchten, nunmehr zeitnah die Briefwahl zu beantragen. Erfahrungsgemäß ist in den letzten Tagen vor der Wahl der Andrang groß.


Im Obergeschoss des Rathauses (Zimmer-Nr. 15) ist das Briefwahlbüro eingerichtet. Dort kann unmittelbar gewählt oder es kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins abgegeben werden.

Wichtig ist, dass der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist eine einfache Vollmachtserklärung vorbereitet.


Auf der Homepage der Gemeinde ist zudem bis Mitte nächster Woche ein Online-Formular eingerichtet. Jede/r Wahlberechtigte hat hierüber die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen und an die Wohnanschrift übersenden zu lassen.

Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen anzufordern, besteht am Freitag vor der Wahl, 12. September 2025, bis 15:00 Uhr. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ausgegeben werden.

Bei Fragen zur Wahl gibt das Wahlamt gerne Auskunft: (Carina Rüggen, Tobias Schmitz Tel: 78-13).

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