I. Aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeindesrates am 15.12.2025
1. Änderung der Außenbereichssatzung für die "Siedlung Maxhafen"
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung für die „Siedlung Maxhafen“ einzuleiten. Hintergrund der Änderung ist ein Antrag auf Verschiebung einer Baugrenze, um eine maßvolle Nachverdichtung im dortigen Bereich zu ermöglichen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden wird zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die entsprechende Bekanntmachung hierzu wird Anfang 2026 erfolgen.
2. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Der Gemeinderat hat die 5. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (sog. Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) beschlossen.
Aufgrund gestiegener Abfuhr- und Entsorgungskosten ist die Benutzungsgebühr auf 58,56 € je m³ neu festzusetzen, was eine Satzungsänderung erforderlich macht.
3. Abfallgebühren
Der Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ weist 2025 ein Defizit von rund 98.800 € auf. Die Rücklage ist nahezu aufgebraucht, daher gilt für 2026–2028 eine neue kostendeckende Kalkulation. Die Abfallgebühren werden nach dem System des Vollanschlusses ermittelt, das jeweils ein Restmüll-, ein Papier- und ein Bioabfallgefäß umfasst.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Entwicklung des Gebührenhaushalts Abfall zustimmend zur Kenntnis und beschließt die entsprechende Änderung der Gebührensatzung.
4. Abwassergebühren
Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen. Für 2026 bis 2028 ist eine neue Kalkulation erforderlich, da die Rücklage nahezu aufgebraucht ist. Ursache sind vor allem gestiegene Kosten für Kanalinspektionen und notwendige Investitionen.
Die Schmutzwassergebühr beträgt somit ab 2026 2,48 €/m³ (zuvor 2,25 €/m³). Für einen Jahresverbrauch von 150 m³ ergibt sich eine Mehrbelastung von 34,50 € p.a. Die Regenwassergebühr steigt leicht auf 0,18 €/m², die Grundgebühr bleibt bei 0,10 €/m².
Die Kalkulation gilt für drei Jahre und folgt dem Kostendeckungsprinzip.
5. Straßenreinigungsgebühren
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und damit die Senkung der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2026 bis 2028 in folgender Höhe:
Innerörtliche Straßen: 1,77 € (zuvor 1,79 €) je Kehrmeter/Jahr
Überörtliche Straßen: 1,69 € (zuvor 1,71 €) je Kehrmeter/Jahr
Möglich geworden ist die Senkung durch eine Neuausschreibung im laufenden Jahr, die zu leicht verbesserten Konditionen geführt hat.
6. Unterhaltungs- und Deckenerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen
Die Gemeinde führt fortlaufend Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an Wirtschaftswegen im Gemeindegebiet durch. So konnten die Arbeiten am Wirtschaftsweg Hinkelammert-Voß weitestgehend fertiggestellt werden. Außerdem erfolgen Asphaltarbeiten an den Wirtschaftswegeabschnitten Holtemann-Ruen-Kämpe und Hinterberg-Rothenberge.
Die Wegebaukommission legt Anfang 2026 fest, welche weiteren Wirtschaftswegeabschnitte saniert werden sollen.
7. Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2026
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 einschließlich Stellenplan einstimmig beschlossen. Die Satzung beinhaltet, dass der Gewerbesteuerhebesatz, die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie Gebäude) unverändert bleiben. Somit verbleiben die Steuersätze auf einem landesweit vergleichsweise niedrigen Niveau.
Der Plan beinhaltet einmal mehr erhebliche Investitionen für Projekte und Infrastrukturmaßnahmen. Der Haushaltsplan wird in nächster Zeit auf der Homepage der Gemeinde unter dem Punkt „Rathaus & Bürger/Haushalt“ eingestellt. Dort sind bereits jetzt die Haushaltsreden der Fraktionen einzusehen.
II. Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2025
8. Auftragsvergabe – Klärschlammentsorgung
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag über das Einsammeln, die Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für die Jahre 2026 und 2027 an die Firma Heinrich Garvert GmbH, Borken, zu vergeben.
Herzliche Grüße und allen ein schönes viertes Adventswochenende!
Andreas Lastering
Bürgermeister

