Strauchgutabfuhr

Die Gemeindeverwaltung bittet, folgende Hinweise zu beachten:

•    Das Strauchgut muss gebündelt werden. 
•    Es sind dabei nur Bänder aus Naturfasern (Strohband o.ä.) zu verwenden.
•    Die Bündel müssen von einer Person in das Abfuhrfahrzeug gehoben werden können und dürfen daher nicht zu lang bzw. zu schwer sein. 
•    Baumstubben gehören nicht zur Strauchgutentsorgung. Sie werden nicht mitgenommen.

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