Die Gemeindeverwaltung bittet, folgende Hinweise zu beachten:
• Das Strauchgut muss gebündelt werden.
• Es sind dabei nur Bänder aus Naturfasern (Strohband o.ä.) zu verwenden.
• Die Bündel müssen von einer Person in das Abfuhrfahrzeug gehoben werden können und dürfen daher nicht zu lang bzw. zu schwer sein.
• Baumstubben gehören nicht zur Strauchgutentsorgung. Sie werden nicht mitgenommen.

