Wie in den vergangenen Jahren, bittet die Gemeindeverwaltung die Haushalte, die Wasser-Zwischenzähler für die Gartenbewässerung eingebaut haben, die Zählerstände bis zum 01.12.2025 zu melden.
Abgabepflichtige, die Regenwasser häuslich nutzen, werden ebenfalls gebeten, sich zu melden.
Die Wassermengen, die nicht in das gemeindliche Abwassernetz eingeleitet werden, werden bei den Abwassergebühren auf dem jährlichen Steuerbescheid abgesetzt.
Poolbefüllungen können nicht von der Abwassergebühr abgesetzt werden, da das Wasser in seinem Ursprungszustand verändert wird und somit dem Abwassernetz zuzuführen ist.
Die Verbrauchsstände können per Telefon: 02557 78-13, per E-Mail: carina.rueggen@wettringen.de oder ganz einfach über ein Formular auf der Homepage www.wettringen.de übermittelt werden.