Jagdpacht

Im Vorfeld der anstehenden Auszahlung der Jagdpächte bittet die Gemeindeverwaltung die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdbezirke „Berg I“, „Bilk“, „Brechte“, „Haddorf“, „Rothenberge“ und „Sellerfeld“, Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Sollten sich im laufenden Jagdjahr durch Kauf, Verkauf oder Überschreibung von Flächen Veränderungen ergeben haben, sind diese bis spätestens 31. März beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung (Tel. 7833) anzuzeigen.

Auch Änderungen der Bankverbindung oder Kontonummer sollten dort zeitnah gemeldet werden, damit die Auszahlung der Jagdpächte reibungslos erfolgen kann.

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