Das Osterfeuer ist ein traditioneller Bestandteil des Osterfestes und als Brauchtumsfeuer unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Um abschätzen zu können, ob von dem Osterfeuer Gefahren oder erhebliche Belästigungen ausgehen können, ist dieses beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung anzumelden (Tel.: 02557-7833).
Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
- Es muss sichergestellt sein, dass durch Feuer oder Funkenflug weder Personen noch Sachen gefährdet werden.
- Erhebliche Rauchbelästigungen müssen vermieden werden.
- Es darf nur unbehandeltes Holz (z.B. Schlagabraum) verbrannt werden.
- Das Osterfeuer darf auf keinen Fall dazu dienen, unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege Abfall und Unrat, etwa Möbel, behandeltes Holz, Kunststoffe, Reifen o.ä. zu verbrennen.
- Das Osterfeuer soll kurz vor dem Abbrennen auf- bzw. umgeschichtet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.

