Umtauschpflicht für Führerscheine: Frist für Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli 2022 ab

Auch im Kreis Steinfurt sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, ihre Führerscheine, die sie vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, gegen einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein auszutauschen. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Kreises jetzt hin. Grund dafür ist eine entsprechende EU-Verordnung. Dabei sind zunächst die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine und anschließend die EU-Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum an der Reihe. Bei den Papierführerscheinen (Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998) ist das Geburtsjahr der Führerscheininhaberinnen und -inhaber, bei Kartenführerscheinen (Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999) das Jahr der Ausstellung ausschlaggebend für die Umtauschfrist. Die Frist für Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 läuft bereits am 19. Juli 2022 aus. Danach verlieren die Führerscheine im In- und Ausland ihre Gültigkeit. Auch die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ruft das Straßenverkehrsamt auf, ihre Papierführerscheine zeitnah umzutauschen. Für sie endet die Frist am 19. Januar 2023.
 
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben sowohl beim Kreis Steinfurt als auch in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, den entsprechenden Umtauschantrag zu stellen. Für den Umtausch beim Kreis ist eine Terminbuchung unter termine.kreis-steinfurt.de notwendig. Alternativ ist die Antragstellung beim Kreis auch online im Rahmen einer Zoom-Sitzung möglich. Alle Informationen zum Online-Antrag gibt es auf der Website des Kreises unter www.kreis-steinfurt.de/umtauschantrag-onlinebuero.
 
Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,30 Euro inklusive Versandkosten. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die neuen Führerscheine, die 15 Jahre lang gültig sind, direkt per Post, sodass ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt. Hat den alten Führerschein eine Behörde außerhalb des Kreises Steinfurt ausgestellt, fordert die Führerscheinstelle des Kreises die notwendigen Unterlagen automatisch bei dieser an. Die alten Führerscheine entwertet der Kreis, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sie zu behalten.
 
Für oben nicht explizit genannte Gruppen laufen die Fristen weder in diesem noch im kommenden Jahr ab. Detaillierte Informationen zum Führerscheinumtausch und eine Übersicht über alle Fristen bis 2033 gibt es auf der Website des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/umtausch-fuehrerscheine. Weitere Fragen beantwortet die Führerscheinstelle des Kreises per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551 69 2999.

Pressemitteilung des Kreises Steinfurt

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