Katzenschutzverordnung

Veterinäramt zieht nach einem Jahr Bilanz

Die Katzenschutzverordnung des Kreises Steinfurt ist seit dem 1. Juni 2021 in Kraft. Der Kreistag hat sie im vergangenen Jahr beschlossen, um das Leid der Freigängerkatzen zu verringern. Seitdem sind insgesamt rund 1000 freilebende, verwilderte Kätzinnen und Kater von den Tierschutzvereinen im Kreisgebiet eingefangen und kastriert worden.

Problematisch ist nach wie vor, dass viele Menschen ihre Freigängerkatzen bisher nicht kastriert, gekennzeichnet und registriert haben. Das Veterinäramt des Kreises Steinfurt erinnert daher nochmals eindringlich daran, dass Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben, kastriert werden müssen. Zudem müssen die Halterinnen und Halter die Tiere eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip kennzeichnen und unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) registrieren lassen. In Ausnahmefällen ist auch eine Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt möglich. Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere.

Durch die Maßnahmen möchte der Kreis Steinfurt das Leid freilebender, verwilderter Katzen verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals mit diesen freilebenden Tieren, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dies führt zu Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen und Erkrankungen. Mit der Katzenschutzverordnung möchte der Kreis Steinfurt die Population der freilebenden Tiere langfristig verkleinern, um diesem Leid entgegenzuwirken.

Weitere Informationen zu der Verordnung gibt es auch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt telefonisch unter 0 25 51 / 69 – 29 05 oder per E-Mail an amt39@kreis-steinfurt.de.

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