Brut- und Setzzeit

Das Ordnungsamt der Gemeinde weist darauf hin, dass Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks nur angeleint geführt werden dürfen. Dies gilt auch für den Außenbereich der Gemeinde. Besonders in der Brut- und Setzzeit, die noch bis zum 31. Juli 2025 dauert, ist Rücksicht gefragt.

Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt, und jede Störung kann gefährlich sein. Junge Tiere sind wildernden Hunden schutzlos ausgeliefert. Gerade jetzt ist deshalb ein besonders verantwortungsvolles Verhalten beim Spaziergang mit dem Hund in Natur und Landschaft geboten. Auch Radfahrer und Fußgänger können durch freilaufende Hunde gefährdet werden.

Wird ein Verstoß gegen die Anleinpflicht angezeigt, kann das Ordnungsamt ein Bußgeld festsetzen. Insbesondere muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn sich der freilaufende Hund als aggressiv erweist, durch sein Verhalten Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder dem Wild nachhetzt.

Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und leisten Sie einen Beitrag zum Schutz von Tieren und Mitmenschen!

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