Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine

- Klimafonds des Kreises Steinfurt
- Antragsstellung seit dem 15. April 2025 möglich

Der Kreis Steinfurt stellt im Rahmen des Klimafonds insgesamt 75.000 Euro Fördermittel bereit. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung gemeinnütziger Vereine bei der

Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen. Besonders Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich beeinträchtigte Personen sind von den steigenden Temperaturen betroffen. Daher richtet sich das Förderprogramm gerade auch an Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Alten- und Pflegeeinrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hitzeschutzes, wie beispielsweise:
- Verschattung von Spiel- und Aufenthaltsbereichen durch Bäume oder Weidentipis
- Begrünung von Dächern oder Fassaden
- Installation von Kühlungselementen wie Wasserspielen oder anderen kreativen Lösungen

Förderkonditionen:
- Förderquote: 100 % der Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro pro Maßnahme
- Antragszeitraum: 15. April bis 15. Juni 2025
- Durchführungszeitraum: 21. Juni 2025 bis 31. März 2026

Alle Informationen zur Antragstellung, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind online unter www.energieland2050.de/klimafonds verfügbar. Für Fragen steht das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt gerne zur Verfügung:
- E-Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de; Telefon: 02551 / 69-2102
- Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 10:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr

Der Klimafonds des Kreises Steinfurt ist online und gemeinnützige Vereine können Fördermittel für Hitzeschutz beantragen.  Dazu gehören neben den erwähnten Einrichtungen, die über einen Förderverein laufen, auch Sportvereine etc..

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