Kommunalwahl 2025: Briefwahlbüro ab der 33. KW

Im Obergeschoss des Rathauses ist ab Dienstag, 12.08., ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dies ist zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet:

montags:                                           8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags:            8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags:                                             8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.


Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben ist. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereits eine Erklärung vorbereitet.

Sofern zum o. g. Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch nach Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.

Um das Wahlscheinantragsverfahren zu erleichtern, ist auf der Homepage der Gemeinde (www.wettringen.de) ein Antragsformular freigeschaltet, um zügig und unkompliziert die Briefwahlunterlagen anzufordern und zu Hause auszufüllen.

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die letzte Möglichkeit, per Brief zu wählen, am Freitag vor der Kommunalwahl, am 12.09.2025, bis 15:00 Uhr, besteht. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ausgegeben werden.

Bei Fragen zur Wahl gibt das Wahlamt gerne Auskunft: (Tobias Schmitz, Carina Rüggen Tel: 78-13).

 

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