Europawahl 2024

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (= am 9. Juni 2008 oder früher geboren sind).
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (=Unionsbürger/innen), die in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

An dieser Europawahl können alle Unionsbürger/innen aktiv teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (= 9. Juni 2008 und früher geboren sind),
  • seit mindestens drei Monaten (9. März 2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben bzw. sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. 

Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf dem Vordruck der Anlage 2 A zu § 17 a Absatz 2 der Europawahlordnung spätestens bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.
Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Absatz 2 der Europawahlordnung).

Briefwahlbüro

Im Obergeschoss des Rathauses ist ab Donnerstag, 02.05.2024, ein Briefwahlbüro eingerichtet, das zu den nachfolgenden Zeiten geöffnet ist:

montags:                                         8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags:        8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags:                                           8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Im Briefwahlbüro kann ohne vorherige Anmeldung unmittelbar gewählt oder es können die Antragsunterlagen abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Wenn jemand für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss er eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereits eine einfache Erklärung vorbereitet.

Sofern noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auch nach Vorlage des Personalausweises direkt gewählt werden.



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