Neues aus dem Rathaus

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.05.2024

Leitlinien/Kriterien für künftige Windpotenziale

Der Gemeinderat hat einstimmig Leitlinien für die Errichtung von Bürgerwindparks und Abgrenzungskriterien für künftige Windpotenziale beschlossen. Die Leitlinien sind Grundlage für diejenigen, die Windenergieanlagen betreiben möchten, hierbei geht es auch um die Vorgaben einer Beteiligung (Bürgerwind). Darüber hinaus wurden Abstandskriterien festgelegt, die sich auf städtebauliche und raumordnerische Vorgaben beziehen. Dabei werden auch entgegenstehende und einschränkende Nutzungen festgelegt. Hieraus resultierend und aufgrund der Vorgaben betr. Natur-, Umwelt-, Immissions- und Artenschutz ergeben sich Räume für eine Windenergienutzung. Mehrheitlich wurde zudem beschlossen, dass Einzelstandorte von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet nicht zulässig sind. Die Kriterien etc. sind der Homepage unter www.wettringen.de zu entnehmen.

Wasserversorgungskonzept

Dieses erstmals im Jahre 2018 vom Gemeinderat beschlossene Konzept ist regelmäßig fortzuschreiben und der Bezirksregierung durch die Gemeinde zur Genehmigung vorzulegen. In der Gemeinde wird die Wasserversorgung durch Dritte, durch die Westnetz GmbH, gewährleistet. Die Westnetz hat die Fortschreibung des Konzeptes miterstellt. Dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept wurde durch den Gemeinderat zugestimmt. Inhaltlich werden dort u. a. die Wasserversorgungssysteme mit den Aufbereitungsanlagen, Wasserschutzgebiete und auch eine entsprechende Risikobewertung mit Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung dargestellt.

EU-Umgebungslärmrichtlinie (4. Runde) – Lärmaktionsplan

Der Gemeinderat hat dem vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes zugestimmt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe 2) ist entsprechend durchzuführen. Auf die Bekanntmachung in dieser Ausgabe der „Wettringer Woche“ wird verwiesen.
Die Gemeinde Wettringen ist in dieser sog. 4. Runde betroffen, und zwar durch einen Teilabschnitt der L 580 (Steinfurt – Neuenkirchen) mit einer Länge von rd. 850 m, der die Voraussetzungen für einen Lärmaktionsplan erfüllt. Allerdings sind im dortigen Bereich weder Wohnhäuser noch schützenswerte Einrichtungen. Gleichwohl ist von Gesetzes wegen der Lärmaktionsplan aufzustellen.

Burgsteinfurter Damm – Beleuchtung

Der Gemeinderat hat sich aufgrund der Bedeutung der Fahrradstraße (Burgsteinfurter Damm: Verbindungsweg in etwa Höhe Tie-Esch bis zur Sophienstraße) und aus Gründen der Sicherheit dafür ausgesprochen, eine punktuelle Beleuchtung vorzunehmen, d. h., nach einer noch vorzunehmenden Prüfung drei oder vier Leuchten an Gefährdungs- bzw. Kreuzungsbereichen aufzustellen.

Regenwasserkanal „Am Kirchplatz“

Dem Bau- und Planungsausschuss wurde vor gut 14 Tagen die Planung vorgestellt. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob das rote Pflaster der Straße „Am Kirchplatz“ (das Pflaster im Kreuzungsbereich „Unter den Linden“ wird im Rahmen der lfd. Baumaßnahme ausgetauscht) im Zuge der Sanierung des Regenwasserkanals erneuert werden soll.
Der Rat hat sich aufgrund der finanziellen Auswirkungen mehrheitlich gegen einen Austausch des Pflasters ausgesprochen. Allerdings wurde die Verwaltung beauftragt, die Thematik des Austausches der roten Pflastersteine im Zuge von weiteren/zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.

Bau von Multifunktionsspielfeldern – Finanzierung/Förderung

Die Verwaltung hatte vorsorglich einen Förderantrag für zwei Multifunktionsspielfelder im Schul- und Sportzentrum beantragt. Zum einen soll das sehr gut genutzte DFB-Minispielfeld erneuert werden, zudem eine Fläche für Basketball und weitere Sportarten entstehen. Auch Aufenthaltsflächen pp. sollen dort geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, Mittel hierfür bereitzustellen. Die geschätzten Kosten liegen bei rd. 345.000 € (Förderung 65 %). Die Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn eine entsprechende Landesförderung erfolgt.

Mitteilungen der Verwaltung:

Gemeindeprüfungsanstalt
Die Gemeindeprüfungsanstalt (gpa NRW) hat mitgeteilt, dass sie ab Juli d. J. eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde vornehmen wird. Die Kosten der Prüfung, die nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet wird, hat die Gemeinde zu tragen. Im Haushalt sind hierfür 55.000 € veranschlagt.

Hallenbad
Die Verwaltung hat die Staatskanzlei des Landes NRW angeschrieben und angefragt, ob für notwendige Investitionen im Bad (z. B. Filtertechnik pp.) Fördermaßnahmen denkbar sind, zumal alle (Kommunen, Land, Bund) die Bedeutung des Schwimmens hervorheben.
Aktuell gibt es – so die Antwort – keine direkte Sportförderung hierfür. Gleichwohl hat die Staatskanzlei angeboten, zukünftig einen Blick mit auf mögliche Fördermaßnahmen zu nehmen.

Zuweisungen von Geflüchteten
Im vergangenen Jahr wurden der Gemeinde 83 Personen zugewiesen, bis Ende April d. J. waren es bereits 36. Dieses erhöht den Druck auf die Gemeinde im Hinblick auf die Unterbringung der zugewiesenen Menschen. Außerdem hat die hohe Anzahl an Zuweisungen auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, denn je nach Status der Zugewiesenen tragen sie, da sie der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zugeordnet sind, z. T. zum Anstieg der Arbeitslosigkeit bei.

 

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.05.2024

Auftragsvergaben

Regenwasserkanal „Am Kirchplatz“
Der Regenwasserkanal in der Straße „Am Kirchplatz“ ist in offener Bauweise zu sanieren. Die Maßnahme soll in den diesjährigen Sommerferien umgesetzt werden. Den Auftrag erhält die Fa. Johannes Helming, Wietmarschen.

Private Realschule - Brandschutztüren
Im Rahmen der Erweiterung und Neuschaffung von Räumlichkeiten für die Private Realschule sind 9 Brandschutztüren anzuschaffen. Den Auftrag für die Lieferung und den Einbau erhält die Fa. Schotemeier Metallbau, Bad Bentheim.

Digitalisierung
Angesichts der stetig steigenden Komplexität und Anforderungen, auch im Bereich des Datenschutzes, hat sich die Verwaltung mit der weiteren Entwicklung der kommunalen IT/Digitalisierung befasst. Um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen weitere Prüfungen durch die Verwaltung vornehmen zu lassen.

Herzliche Grüße, allen ein schönes Wochenende!

Diejenigen die Christi Himmelfahrt als Brückentag nutzen können, wünsche ich ein entspanntes langes Wochenende und dem Schützenverein Rothenberge ein gutes Schütezenfest!


Berthold Bültgerds

Bürgermeister

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