Kurz und bündig das Aktuellste…
I. Aus
der öffentlichen Ratssitzung am 11. Mai 2020
1. Aussetzen der
Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule
im Zuge von COVID-19
Der
Gemeinderat hat eine Ende März getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.
Gemeinsam mit den Ratsmitgliedern Markus Hoffboll, Bernd Ewering, Heiner
Lütke-Wenning und Jürgen Behnen hatte Bürgermeister Berthold Bültgerds im Wege
der Dringlichkeit beschlossen, auf die Erhebung der Elternbeitragspflichten für
den Monat April für die Offene Ganztagsschule zu verzichten. Das Land
Nordrhein-Westfalen hatte zuvor mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart,
auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und für die
Offene Ganztagsschule zu verzichten, da es für die Einrichtungen ein Betretungsverbot
gibt. Der Kreis Steinfurt, zuständig in dieser Frage für die Kindertageseinrichtungen,
war dieser Empfehlung ebenso gefolgt. Auch für den Monat Mai hat der
Gemeinderat nun beschlossen, die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule auszusetzen.
Je Monat liegt der Minderertrag für die Gemeinde bei 5.000 €. Dieser wird vom
Land zur Hälfte getragen.
2. Glasfaserausbau in den Außenbereichen
Der
aktuelle Sachstand wurde ausführlich dargestellt und vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen. Die Gemeinde hatte bereits im September 2016 zusammen mit anderen
Kommunen einen Antrag auf Fördermittel für den Breitbandausbau gestellt. Nun haben
die Tiefbauarbeiten begonnen. Erfreulicherweise können 618 sog. unterversorgte
Adressen (weniger als 30 MBit/s im Download) versorgt werden. Bislang haben 55
% der betroffenen Haushalte einen Anschluss beantragt. Das ist ein guter Wert.
Leider werden derzeit rd. 100 Adressen, vornehmlich in Bilk, Haddorf und
Rothenberge, die als „gut versorgt“ gelten, also bereits heute 30 MBit/s haben,
von dem Förderprogramm nicht erfasst. Die Gemeinde ist dieserhalb mit den
Beteiligten im Gespräch und hofft, dass sich hier über den sog.
eigenwirtschaftlichen Ausbau oder über ein separates Förderprogramm Glasfaseranschlüsse
realisieren lassen.
3. Anpassung
der Benutzungsordnung der Bürgerhalle
Der
Gemeinderat hat die Änderung der Benutzungsordnung beschlossen. Folgendes wurde
im Wesentlichen mit aufgenommen:
- Politischen Gruppen und
Vereinigungen wird die Bürgerhalle zur Nutzung überlassen, wenn diese in
Wettringen als Ortsverband o. ä. vertreten sind und wenn es sich nicht um vom
Bundesverfassungsgericht verbotene Vereinigungen oder extreme Gruppen handelt,
deren Ziele nicht mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen.
- Die Verwendung von Konfetti ist
nicht zulässig. Klebemarkierungen, Teppichfixierungen o. ä. dürfen nur mit
„rückstandsfrei zu entfernendem Klebeband“ und nach Rücksprache mit dem
Hauswart erfolgen.
4. Bau eines Cafés im
Zuge der Erweiterung eines Lebensmittelmarktes
Die Entwurfsplanung wurde vorgestellt. Im Rahmen
der Beratung wurden vom Gemeinderat noch Anregungen vorgetragen, die im
weiteren Verfahren zu prüfen sind. Hierbei ging es u. a. um Fahrradstellplätze
sowie um neue Pkw-Stellplätze an der Hügelstraße, die zum einen städtebaulich
ins Gesamtbild eingefügt werden sollten und bei der An-/Abfahrt keine
zusätzlichen Gefährdungspunkte für die Verkehrsteilnehmer verursachen.
Der Rat sprach sich grundsätzlich für die vorgestellte Planung und die
Bauabsichten aus. Die Fläche des Dorfplatzes ist unter Erhalt seiner
Multifunktionalität einer Parkplatznutzung zuzuführen. Die Verwaltung wurde
beauftragt, abschließende Gespräche mit dem Eigentümer des Marktes und der
Bezirksregierung im Hinblick auf den Dorfplatz und die städtebaulichen Aspekte
zu führen.
5. Erschließung
Baugebietserweiterung Kardinal-von-Galen-Straße
Die Kanal- und Straßenbauplanung wurde vorgestellt
und das Konzept anerkannt. An der Freifläche zur August-Kümpers-Straße können
10 Baugrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von 580 m² ausgewiesen werden.
Abschließend geprüft werden soll noch, ob ein Fuß-/Radweg von dort zur
August-Kümpers-Straße ermöglicht werden kann.
6. Verschiedene Bauleitpläne
Insgesamt
10 Bauleitpläne (Änderung des Flächennutzungsplanes, neun Bebauungspläne) wurden
diskutiert und entschieden. Im Einzelnen (die jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen
werden separat vorgenommen) ging es um folgende Pläne:
- 2.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Sofienstraße“
Dieser
Bebauungsplan wird noch einmal offengelegt. Hauptdiskussionspunkte waren eine
Änderung im Bereich der Sofienstraße sowie bei den Gebäuden südlich der
Kardinal-von-Galen-Straße. Dort soll ebenfalls die Zweigeschossigkeit, so wie
im gesamten Gebiet, ermöglicht werden. Je Baugrundstück sind maximal zwei
Wohneinheiten möglich. Zudem wird südlich der Kardinal-von-Galen-Straße die Baugrenze
verändert, sodass eine Neubebauung weiterhin einen maßvollen Abstand zum
Friedhofsgelände behalten muss.
- 68.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wettringen zur Ausweisung eines
Sondergebietes „Grundversorgungszentrum“
Der
Plan soll im Hinblick auf die Ausweisung des Sondergebietes „Grundversorgungszentrum“
verändert werden.
Ebenso die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 „Schulstraße/Hügelstraße“. Damit soll zugleich
neben der Ausweisung des Sondergebietes für großflächige Einzelhandelsbetriebe
die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes sowie die Erweiterung/Schaffung eines
Cafés am Dorfplatz ermöglicht werden.
-
2.
Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Hüntemann“
Diese wurde als Satzung beschlossen. Damit wurden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine maßvolle städtebauliche Verdichtung entlang des
Welberger Dammes geschaffen. Die Festsetzungen für eine derzeit nicht zu realisierende
Teilfläche wurden aufgehoben.
- Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 18a „Werninghok/Werningkamp“
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird durchgeführt. Die verschiedenen
Bebauungspläne sollen vereinheitlicht werden. Ferner wird die Möglichkeit der
maßvollen städtebaulichen Verdichtung unter Beibehaltung der vorhandenen
Siedlungsstruktur geschaffen.
- 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Verlängerung
Droste-Hülshoff-Straße“
Der Rat lehnte den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ab. Die Geschossigkeit,
Dachneigung und die maximal zulässigen Wohneinheiten, so der Antrag, sollten
deutlich verändert werden.
- 15.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Gewerbegebiet II –
Prozessionsweg/Bilker Straße“
Dieser Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen. Eine Baugrenze wurde verändert,
sodass die Errichtung einer Lager- und einer Waschhalle dadurch ermöglicht
wurden.
- 9.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Welberger Damm I“
Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren (= Verkürzung der Verfahrensdauer,
die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit etc. wird vereinfacht.) geändert werden. Die Baugrenze soll
einheitlich auf 3 m Grenzabstand zur Straße neu festgesetzt werden. Damit wird
die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf
einem unbebauten Grundstück ermöglicht.
- 5.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Prozessionsweg“
Auch dieser Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren geändert werden. Die
Baugrenze auf einem Grundstück soll von 8 m auf 5 m Grenzabstand reduziert
werden, um einem Unternehmen die Errichtung einer Unterstellhalle mit
Kleinwerkstatt zu ermöglichen.
- 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Laukamp III-alt“ gem. § 13a BauGB
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde als Satzung beschlossen. Hierdurch kann
nun eine maßvolle städtebauliche Verdichtung im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes an der Metelener Straße geschaffen werden.
Fragen oder Hinweise zu den Bebauungsplänen nimmt das Bauverwaltungsamt, 78 30, entgegen.
Mitteilungen:
· Förderung von
Photovoltaikanlagen
Für das Jahr 2020 wurde ein kommunales Förderprogramm
aufgelegt und hierfür 10.000 € im Gemeindehaushalt bereitgestellt. Es soll
einen wirtschaftlichen Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen auf
Bestandsgebäuden schaffen. Bislang sind 15 Anträge mit einem Zuschuss-Volumen
von rd. 7.500 € bewilligt worden.
· Eichenprozessionsspinner
Auf einem Spielplatz wurden
diese Raupen festgestellt. Eine Bekämpfung mittels Biozid wird hier nicht
vorgenommen. Es werden Ringfallen um die Stämme gelegt.
Aufgrund des massenhaften Vorkommens des Eichenprozessionsspinners kann die
Gemeinde diese nicht an allen Stellen bekämpfen. Sie begegnet ihm mit einem Mix
aus Maßnahmen (Biozid, Absaugen, mechanische Fallen), um zumindest an den
sensiblen Stellen dem Aufkommen „Herr zu werden“.
II.
Aus
der nichtöffentlichen Ratssitzung am 11. Mai 2020
Auftragsvergaben:
5. Kindertageseinrichtung
Zum neuen Kindergartenjahr wird die 5. KiTa ihren
Betrieb aufnehmen. Träger ist das CJD. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, den
Auftrag für die Raummodule an die Fa. Ungrund, Neuenkirchen, zu vergeben.
Insgesamt werden 20 Raummodule mit einer Größe von je 3 x 6 m Bruttogrundfläche
aufgestellt. Die Anmietung wurde vorsorglich für 24 Monate vorgesehen. Die
Raummodule werden hinter dem Sportzentrum auf einer Freifläche aufgestellt.
Seitens der Verwaltung wird geprüft, ob statt Elektroheizungen die
energiesparende Variante mit Luftwärmepumpenanlagen realisiert werden kann.
Mitteilungen:
· Klageverfahren DOC
Das Oberverwaltungsgericht
Münster hat mitgeteilt, dass der Bebauungsplan der Stadt Ochtrup zur
Erweiterung des DOC unwirksam ist. Das weitere Verfahren in dieser
Angelegenheit bleibt abzuwarten.
Herzliche
Grüße aus dem Rathaus, alles Gute und ein schönes Wochenende!
Berthold
Bültgerds
Bürgermeister